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Gülle-Silvester 2024

Beitrag vom 14.02.2024, Tipp

Was ist erlaubt nach Sperrfristende?

Mit dem 31.Januar, unter Landwirten auch bekannt als „Gülle-Silvester“ endet vielerorts die allgemeine Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln. Ab dem 1. Februar kann also wieder gedüngt werden. Je nach Vegetationsverlauf können zu diesem Zeitpunkt einige Kulturen auch schon wieder einen Nährstoffbedarf aufweisen. Vor lauter Freude dürfen aber die mit der Düngung verbundenen Auflagen und Vorgaben nicht vergessen werden, sonst drohen unangenehme Strafen.

Vorsicht! Je nach Bundesland gelten teilweise unterschiedliche Vorschriften, welche unbedingt beachtet werden müssen.

Welche Sperrfristen gelten nun konkret?

Auf Ackerland gilt grundsätzlich eine Sperrfrist nach Ernte der letzten Hauptfrucht bis einschließlich 31. Januar. Winterraps, Zwischenfrüchte, Wintergerste und Feldfutter dürfen unter bestimmten Bedingungen auch im Herbst bis spätestens 1. Oktober noch gedüngt werden. Eine Verschiebung der Sperrfrist ist auf Ackerland nicht möglich. Hier kann grundsätzlich ab dem 1. Februar gedüngt werden.

Auf Grünland und mehrjährigem Feldfutterbau gilt grundsätzlich eine Sperrfrist vom 1. November bis zum 31. Januar. Von mehrjährigem Feldfutterbau kann gesprochen werden, wenn bereits vor dem 15. Mai des vergangenen Jahres Futtergräser oder ein Gras-Leguminosengemenge angesät wurde.

Regional kann diese Sperrfrist auf roten sowie nicht roten Flächen um zwei bis zu vier Wochen nach hinten verschoben werden. Die insgesamte Dauer der Sperrfrist von drei Monaten bleibt aber bestehen, d.h. wird die Sperrfrist im Herbst zwei Wochen nach hinten verschoben (vom 31.10. auf den 15.11.) so verschiebt sich der Termin im Frühjahr ebenfalls um zwei Wochen (vom 31.01. bis einschließlich 14.02.).

Für Festmist von Huf- und Klauentieren gilt in der Regel eine Sperrfrist vom 1. Dezember bis zum 15. Januar auf allen Flächen.

In Roten und gelben Gebieten sind die gesonderten Sperrfristen und länderspezifischen Vorgaben zu beachten.

„Gülle-Silvester“ ist dennoch kein Freifahrtschein für die Düngung

Die gute fachliche Praxis muss beachtet werden! Auf wassergesättigtem, schneebedecktem oder gefrorenem Boden darf generell keine Düngung von stickstoff- oder phosphathaltigen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Biostimulanzien/Pflanzenhilfsmitteln erfolgen. Des Weiteren müssen die lokal oft unterschiedlichen Sperrfristen und Vorgaben berücksichtigt werden.

Welche Kulturen zuerst düngen?

Zunächst hat vor allem Winterraps nach dem Winter den am schnellsten zu deckenden Bedarf und sollte an erster Stelle stehen. Danach folgt die Wintergerste, dann der Winterweizen und das Grünland.

Jedoch darf auch die Befahrbarkeit der Flächen nicht vernachlässigt werden. Sind die Wintergerstenflächen erst in ein paar Tagen befahrbar, ist es unter Umständen sinnvoll zunächst die schon abgetrockneten Grünlandflächen mit Gülle zu düngen und dann etwas später die Gerste. Diese Frage muss immer individuell und unter Beachtung der Vorschriften geklärt werden.

Kombination aus mineralisch und organischen Düngern

Auf den meisten Betrieben bietet sich eine Kombination aus Wirtschaftsdüngern und mineralischen Düngern an. Gerade im kalten Frühjahr können mineralische Stickstoff-Schwefeldünger eine schnelle Ernährung der Pflanzen mit Stickstoff und Schwefel gewährleistet. Bei organischen Düngern muss die verzögerte Stickstoff- und Schwefelverfügbarkeit abhängig von der Mineralisationrate beachtet werden. Um eine rechtzeitige Schwefelverfügbarkeit zu erzielen, sollten zusätzlich zur Organik sulfathaltige Mineraldünger eingesetzt werden.

Der in organischen Düngern gebundene oder im Boden vorhandene elementare Schwefel muss erst mineralisiert werden, bevor er den Pflanzen zur Verfügung steht. Hier sind Sulfat haltige mineralische Dünger das Mittel der Wahl, da dann den Pflanzen unmittelbar Schwefel zur Verfügung steht.

Welche Inhaltsstoffe hat meine Gülle?

Diese Fragen sollten sich Landwirte schon bei der Bedarfsermittlung stellen und die eigenen Wirtschaftsdünger untersuchen lassen. Sicherlich bieten die bekannten Standardwerte einen guten Anhaltspunkt, dennoch sind die in der Praxis zu beobachtenden Schwankungen viel zu groß, um nur mit Tabellenwerten eine effiziente Düngung zu gestalten. Im myagrar Shop finden Sie passende Probenahmesets für die Untersuchung ihrer Wirtschaftsdünger (Gülle, Gärrest oder Festmist). Damit haben sie einen Überblick über die Nährstoffe und Spurenelemente aus ihren organischen Düngern, beispielsweise erhalten Sie mit dem DüV Plus-Paket Auskunft über TS, N-Gesamt, Ammonium-N, P, K, Mg, Ca, Na, Cu, Zn, Mn, S.

Düngeplanung, Bedarfsermittlung und Dokumentation

Keine Düngung ohne vorherige Bedarfsermittlung. Da jeder Pflanzenbestand seinen individuellen Nährstoffbedarf hat muss eine entsprechende Bedarfsermittlung erstellt werden. Die Bedarfsermittlung muss vor der geplanten Düngemaßnahme erfolgt sein. Zudem muss jede Düngemaßnahme bis spätestens 2 Tage danach mit Schlagbezeichnung, Größe des Schlages/der Bewirtschaftungseinheit, Art und Menge des aufgebrachten Düngers und die aufgebrachte Menge an Gesamt-Stickstoff und Phosphat aufgezeichnet werden. Bei organischen oder organisch-mineralischen Düngern muss zusätzlich die verfügbare Stickstoffmenge festgehalten werden.

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